Geldauflagen & Bußgelder

Hoffnungszeichen benötigt im weltweiten Einsatz für Bedrängte und Ausgebeutete finanzielle Unterstützung. Auch dank Geldauflagen bzw. Bußgelder können wir helfen, wo die Not am größten ist.
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Bußgelder zuweisen
Geldauflagen können von Richtern und Staatsanwaltschaften auf Grundlage § 153a Strafprozessordnung und § 56b Strafgesetzbuch sowie von Finanzbehörden gemäß § 377 Abgabenordnung verhängt werden. Hoffnungszeichen bewirbt sich um Zuweisungen und ist deshalb bundesweit in den Listen empfangsberechtigter Organisationen eingetragen.

Geldauflagen und Bußgelder, die Hoffnungszeichen zugewiesen werden, kommen den Menschen in unseren weltweiten Projekten zugute. Kurzfristig lindern wir bei Notfällen und Katastrophen die größte Not, langfristig versuchen wir strukturelle Probleme gemäß dem Ansatz „Hilfe zur Selbsthilfe" zu unterstützen, mit unserer Menschenrechtsarbeit geben wir Unterdrückten eine Stimme.

Informationen für Zuweisende

Qualitätskontrolle durch Spendenzertifikat

Hoffnungszeichen gehört zu den ersten Trägern des 2017 eingeführten Spendenzertifikats. Es belegt, dass die Organisation verantwortungsvoll und transparent mit Spendengeldern umgeht.

  • Hoffnungszeichen e.V. ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt – bestätigt im aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts Konstanz.
  • Wir sind bundesweit in den Listen empfangsberechtigter Organisationen, sog. „Bußgeldlisten“ eingetragen.
  • Geldauflagen verwenden wir ausschließlich für unsere Satzungszwecke.
  • Die von Ihnen zugewiesenen Geldauflagen werden von uns zuverlässig verwaltet. Unserer Informationspflicht kommen wir nach und es ist sichergestellt, dass für Bußgeldzahlungen keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird. Jährlich senden wir einen Rechenschaftsbericht an zuständige Oberlandesgerichte über die Höhe der Zuweisungen sowie Zahlungen.

Unser Konto speziell für Geldauflagen/Bußgelder

Hoffnungszeichen e.V.
IBAN: DE10 5206 0410 0300 0019 10
BIC: GENODEF1EK1 (EB Kassel)

Herzlichen Dank für die Unterstützung unserer Arbeit durch die Zuweisung von Geldauflagen.

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie wurden verpflichtet, eine Geldauflage an Hoffnungszeichen e.V. zu zahlen? Gerne geben wir Ihnen hierzu folgende Informationen:

  • Bitte geben Sie bei jeder Überweisung das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an und überweisen Sie ausschließlich auf unser Konto:
    Hoffnungszeichen e.V.
    IBAN: DE10 5206 0410 0300 0019 10
    BIC: GENODEF1EK1 (EB Kassel)
  • Für Änderungen der Zahlung (Rate, Höhe) wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht.
  • Wir unterrichten das zuständige Gericht über Zahlungen/Nicht-Zahlungen.
  • Für Bußgeldzahlungen darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.

Besten Dank für Ihre fristgerechte Überweisung.

Downloads

  • Jahresbericht 2023 von Hoffnungszeichen

    Zahlen, Daten und Fakten zum Berichtsjahr 2023 von Hoffnungszeichen e.V. inkl. Informationen zur Hoffnungszeichen Stiftung.

  • Freistellungsbescheid Hoffnungszeichen e.V.

    Letzter Freistellungsbescheid von Hoffnungszeichen | Sign of Hope e.V. des Finanzamts Konstanz vom 13.05.2024 für das Jahr 2022 mit Bestätigung der Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit.

  • Satzung Hoffnungszeichen e.V.

    Aktuelle Satzung von Hoffnungszeichen | Sign of Hope e.V. zur Ansicht.

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