Matt und kraftlos liegt die kleine Abigale auf der Krankenliege. „Sie kam mit Malaria zu uns, dann entwickelte sie eine Anämie“, erklärt Cathy Aloko. Die medizinische Leiterin der Hoffnungszeichen-Klinik im ostugandischen Kosike untersucht vorsichtig das Kind: „Das ist ein sehr typischer Fall mit einer Komplikation durch einen Mangel am roten Blutfarbstoff Hämoglobin.“ Das kleine Mädchen mit dem Hungerblähbauch gehört zu den besonders gefährdeten Malariapatienten. Unterernährung macht Kinder besonders anfällig. In Uganda ist Malaria die häufigste Todesursache von Kindern unter fünf Jahren.
„Malaria kostet jedes Jahr Hunderttausenden Menschen das Leben. Besonders leicht fallen mangelernährte, geschwächte Kinder der Tropenkrankheit zum Opfer“, erklärt Klaus Stieglitz, Erster Vorstand von Hoffnungszeichen. Die Organisation für Menschenrechte, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ist vor allem in ostafrikanischen Ländern wie Uganda, Kenia, Äthiopien und Südsudan tätig. „Dort sehen wir die verhängnisvolle Wirkung, die eine Schwächung der Kinder durch mangelnde Ernährung mit sich bringt“, so Stieglitz. Laut Weltgesundheitsorganisation betreffen zwei Drittel aller Malaria-Todesfälle Kinder unter fünf Jahren, insbesondere in afrikanischen Ländern.
Jährlich werden in der Buschklinik von Hoffnungszeichen in Ostuganda über 2.000 Malariainfektionen behandelt. Mit Beginn der Regenzeit Anfang April gibt es dort mehr und mehr Moskitos und somit auch mehr Malaria-Fälle. „Die meisten Einwohner der Region leben in ärmlichen Verhältnissen. Viele Familien haben kaum etwas zu essen, wodurch die Menschen geschwächt sind“, verdeutlicht Cathy Aloko. Als christlich motivierte Organisation sei es das Ziel von Hoffnungszeichen, weltweit Armut und Hunger zu verringern und sich nachhaltig für bessere Gesundheitschancen einzusetzen. „Am Weltmalariatag wollen wir auf die Zusammenhänge aufmerksam machen“, betont Klaus Stieglitz. „Malaria ist eine Krankheit der armen Menschen.“
"Malaria trifft mangelernährte Kinder hart" (Pressemeldung vom 18.04.23)