Service

„Hilfe und Hoffnung schenken“ als letzter Wille

Mit dem Letzten Willen noch einmal aktiv helfen – ein schöner Weg, sich des Nächsten in Not ein letztes Mal auf Erden anzunehmen. Als Ansprechpartner für Testamentsspenden berichtet Rainer Metzing in einem Interview, wie er Interessierte berät und auf ihrem Weg zur Erfüllung eines Nachlass-Wunsches begleitet.
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Rainer Metzing begleitet und berät bei einem Nachlass-Wunsch.
Rainer Metzing begleitet und berät bei einem Nachlass-Wunsch.

Herr Metzing, Sie sprechen mit Menschen über das Thema Testamentsspende. Was reizt Sie an Ihrer Arbeit?

Ich komme täglich mit wunderbaren Menschen in Kontakt, denen ich mein Ohr und meine Hilfe anbieten darf. Menschen, die sich um ihre Mitmenschen sorgen. 

Wie sieht diese Hilfe konkret aus? 

Das richtet sich nach den jeweiligen Fragen oder Wünschen. Oft geht es einfach um das Klären rechtlicher Dinge, z. B. wie ein Testament aufgesetzt wird oder was es noch zu beachten gilt. Dazu biete ich unterstützend unsere kostenlose Erbschaftsbroschüre an. Sie informiert und gibt Tipps, zeigt aber auch die Leitwerte von Hoffnungszeichen, die dazu einladen, sich mit den eigenen Fragen und Werten des Lebens auseinanderzusetzen. Zudem biete ich unseren Service einer kostenlosen Fachanwaltsberatung an. Doch der gedankliche und persönliche Austausch durch ein Gespräch scheint mir enorm wichtig.

Es geht also nicht nur um das reine Informieren?

Erst durch ein Gespräch kommt es oft zu einem tieferen Verständnis der eigenen Wünsche und Bedürfnisse. Vielleicht hilft dazu auch ein klärendes Gespräch mit vertrauten Menschen: den Kindern, dem Partner oder einem Freund, einer Freundin. Wenn dies geklärt ist, dann wünschen sich die Menschen, mit denen ich reden darf, meist nur noch eine rechtliche Beratung, z. B. durch einen Fachanwalt.  Auch hier bieten wir direkt eine helfende Hand an. 

Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass die Hoffnungszeichen Stiftung oder der Verein mit einer Erbschaft, einer Zustiftung oder einem Vermächtnis bedacht werden?

Eine solche Sicherheit gibt es nicht. Denn diese Herzensfrage soll und muss jeder Mensch für sich klären. Zunächst ist wichtig, zu erkennen: „Brauche ich überhaupt ein Testament?“ Immerhin regelt der Gesetzgeber die Erbfolge, und wo es keine Erben gibt, tritt der Staat ein. Möchte man jedoch jemanden bedenken, der nicht gesetzlicher Erbe ist, z. B. ein Geschwisterteil oder ein mildtätiges Hilfswerk wie Hoffnungszeichen, muss ein Testament aufgesetzt werden. Selbstverständlich freue ich mich über jeden, der Hoffnungszeichen in sein Testament aufnimmt. Aber: Jede mildtätige Tat soll und muss immer einer tiefen, persönlichen Überzeugung und unabhängigen Entscheidung folgen. Alles was ich dazu tue, ist, meine Hilfe anzubieten und ermutigend zur Seite zu stehen, die letzte Lebenstat aktiv und mit Freude vorzubereiten.

Wie Hoffnungszeichen unterstützt

erbschaftsbroschüre

Erbschaftsbroschüre 

Die Broschüre beantwortet alle wichtigen Fragen rund ums Vererben.

Sollten auch Sie sich über einen Menschen freuen, der Ihnen bei der Erfüllung eines Nachlass-Wunsches zur Seite steht, im Gespräch für Sie da ist und Sie bei Fragen begleitet, dann freut sich Rainer Metzing auf Sie - unter der Durchwahl 07531 9450-173 oder per E-Mail an metzing@hoffnungszeichen.de.

Gerne können Sie sich auch bereits jetzt im Bereich Vererben informieren und unsere Erbschaftbroschüre kostenlos anfordern:

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