
- die Aufhebung des Todesurteils
- die Freilassung von Pakhshan Azizi
Head of the Judiciary, Gholamhossein Mohseni Ejei, c/o Embassy of Iran to the United Nations, Genève, Switzerland
Botschaft der Islamischen Republik Iran, S.E. Habibollah Valiollahi Malekshah, Berlin
der Menschenrechtsaktivistin Pakhshan Azizi droht die Hinrichtung. Am 23. Juli 2024 wurde sie von einem iranischen Revolutionsgericht wegen „bewaffneter Rebellion gegen den Staat“ zum Tode verurteilt. Ihren Anwälten zufolge gibt es in der Anklageschrift keinerlei Beweise dafür. Die Verhandlungen waren laut beobachtenden Menschenrechtsorganisationen grob unfair. Frau Azizi war zudem Folter und Misshandlungen ausgesetzt. Die Vereinten Nationen ordnen Pakhshan Azizi als politische Gefangene ein.
Ich fordere Sie auf, das Todesurteil aufzuheben und Frau Azizi umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie offenkundig lediglich wegen ihrer friedlichen humanitären und menschenrechtlichen Tätigkeiten in Haft gehalten wird.
Hochachtungsvoll,
The human rights activist, Pakhshan Azizi, faces execution. On 23 July 2024, she was sentenced to death by an Iranian revolutionary court for “armed rebellion against the state”. According to her lawyers, there is no evidence of this in the indictment. According to observing human rights organisations, the negotiations were grossly unfair. Ms Azizi was also subjected to torture and ill-treatment. The United Nations categorises Pakhshan Azizi as a political prisoner.
I call on you to revoke the death sentence and release Ms Azizi immediately and without condition, as she is clearly being held in detention solely for her peaceful humanitarian and human rights-related activities.
Yours sincerely
Unschuldig verurteilt
Die 40-jährige Pakhshan Azizi sitzt in der Todeszelle. Am 4. August 2023 drangen Mitarbeiter des iranischen Geheimdienstes in ihr Elternhaus in Teheran ein. Am 23. Juli 2024, nach knapp einem Jahr Gefängnis, wurde Pakhshan Azizi von einem iranischen Revolutionsgericht wegen „Mitgliedschaft in einer Oppositionsgruppe“ zu vier Jahren Haft und wegen „bewaffneter Rebellion gegen den Staat“ zum Tode verurteilt. Ihren Anwälten zufolge gibt es in der Anklageschrift keinerlei Beweise dafür. Die Verhandlungen waren laut Amnesty International (AI) „grob unfair“. Die Vereinten Nationen (VN) stuften Azizi als politische Gefangene ein und das Urteil als „ernsthafte Verletzung der internationalen Menschenrechte“.
Hinrichtung droht
In Mahabad im Nordwesten Irans geboren, gehört Pakhshan Azizi zur kurdischen Minderheit des Landes. Schon 2009 als Studentin für Soziale Arbeit an einer Universität in Teheran protestierte sie gegen politische Hinrichtungen im Gebiet Kurdistan. Damals wurde sie zum ersten Mal verhaftet. Sie verbrachte Monate im Gefängnis und kam gegen Kaution frei. Ab 2015 arbeitete sie als Sozialarbeiterin und humanitäre Helferin im Nordosten Syriens. Dort kümmerte sie sich, so AI, um Flüchtlinge, die durch Angriffe des Islamischen Staats (IS) vertrieben worden waren. Doch laut Anklage soll Azizi Mitglied des IS und einer kurdischen Untergrundorganisation gewesen sein. Aus der Haft berichtete sie von körperlicher und psychischer Folter. Von Anfang an habe sie zudem nur eingeschränkt Zugang zu Rechtsbeistand bekommen. Nun warnte AI am 14. Februar 2025, der Menschenrechtsverteidigerin drohe die unmittelbare Hinrichtung: Am 5. Februar hätten Azizis Anwälte erfahren, dass der Oberste Gerichtshof ihren Antrag auf gerichtliche Überprüfung des Urteils bereits im Januar abgelehnt hatte. Dieses Vorgehen passt zu vielen anderen Fällen im Iran. Im Jahr 2024 wurden laut VN mehr als 900 Menschen im Iran hingerichtet, so die tagesschau. Behörden hätten erneut Hunderte von Menschen hingerichtet, „viele davon willkürlich nach grob unfairen Verfahren vor Revolutionsgerichten“.
Bitte unterstützen Sie die zu Unrecht verurteilte Pakhshan Azizi mit Ihrer Teilnahme an unserer Petition! Wir fordern die iranischen Behörden auf, den Schuldspruch und das Todesurteil gegen die Menschenrechtsaktivistin unverzüglich aufzuheben und sie bedingungslos freizulassen.