- die Verhandlungen zu einem EU-Lieferkettengesetz
- die Umsetzung des deutschen Gesetzes
EU-Parlamentarier
René Repasi
über
Hoffnungszeichen e.V.
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78467 Konstanz
am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten - ein erster Schritt zur Sicherung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der Lieferketten deutscher Unternehmen. Das Gesetz greift jedoch nicht alle erforderlichen Maßnahmen auf. Daher ist es notwendig, dass ein weitreichendes EU-Lieferkettengesetz in Kraft tritt, welches die Lücken des deutschen Gesetzes füllt.
Gerne möchte ich Ihnen für Ihre Unterstützung eines starken EU-Lieferkettengesetzes danken. Ihre Bemühungen tragen dazu bei, dass Unternehmen Verantwortung entlang ihrer Lieferketten übernehmen und so die Würde des Menschen und die Umwelt schützen. Ihr Einsatz stellt ein Zeichen der Hoffnung für die Menschen weltweit dar, welche durch deutsche Unternehmen und ihre Lieferketten ausgebeutet werden und dadurch Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.
Lücken im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Rund 160 Millionen Mädchen und Jungen leisten nach aktueller Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation und UNICEF Kinderarbeit, teilweise ab einem Alter von 5 Jahren. Die Hälfte dieser Kinder arbeitet unter kritischen Bedingungen, die ihrer Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung schaden. Profit aus der Kinderarbeit ziehen unter anderem deutsche Unternehmen, berichtet die Deutsche Presseagentur. Über die so genannte Lieferkette gelangen die von Kindern mitproduzierten Waren nach Deutschland und werden von deutschen Unternehmen mit hohen Gewinnen vertrieben.
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll sich das ändern: Deutsche Unternehmen sind nun verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Produktionsketten zu achten. Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit sollen aufgedeckt und damit besser geahndet werden können. Das Gesetz gilt für Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland ab 3.000 Mitarbeitenden. Ab 2024 soll es für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten gelten – trotzdem entspricht dies Schätzungen zufolge maximal 1 % aller Unternehmen in Deutschland.
Das Gesetz wird als ein erster positiver Schritt zur Sicherung der Menschenwürde in den Lieferketten gewertet. Nichtsdestotrotz weist es Lücken auf: Unter anderem bietet es betroffenen Menschen wenig Möglichkeiten, sich aufgrund von Menschenrechtsverletzungen an deutsche Gerichte zu wenden. Dies ist jedoch unabdingbar zur Unterstützung der Menschen in ihren schwierigen Lagen.
Gesetzesverhandlungen der EU
Neben dem deutschen Lieferkettengesetz gibt es aktuell Verhandlungen zu einem Gesetz auf EU-Ebene. Wir von Hoffnungszeichen sind Teil einer bundesweiten Initiative, die sich für ein starkes EU-Lieferkettengesetz engagiert: die Initiative Lieferkettengesetz. Dieses soll die Lücken des deutschen Gesetzes schließen. Ein gesetzlicher Rahmen auf Ebene der EU würde ein Zeichen der Hoffnung für ausgebeutete Menschen weltweit setzen. So könnten wir unserer Verantwortung gegenüber den Menschen nachkommen, die im globalen Süden die Lasten unseres Wohlstands zu tragen haben.
Bitte engagieren Sie sich mit uns für ein weitreichendes EU-Lieferkettengesetz. Wir fordern, dass Erwachsene und Kinder, die im Ausland durch deutsche Unternehmen ausgebeutet wurden, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einfordern können. Unterstützen Sie mit uns die Arbeit der Parlamentarier, die sich für ein weitreichendes Gesetz stark machen. Vielen Dank für Ihre Teilnahme!