Zustiftung: Langfristige Wirkung
Die Hoffnungszeichen Stiftung bietet besonders nachhaltige Möglichkeiten, Not leidenden Menschen in den ärmsten Ländern der Welt zur Seite zu stehen. Denn anders als bei einer Spende an einen gemeinnützigen Verein lassen sich Zustiftungen oder Immobilien in einer Stiftung dauerhaft anlegen.
Gleichzeitig wirkt die Hoffnungszeichen Stiftung schon heute segensreich. So beim Mikrokredit-Projekt für Frauen im südsudanesischen Nzara. Eine der Teilnehmerinnen ist eine 25-jährige Mutter von fünf Kindern, die mit ihrem Startkapital einen kleinen Landwirtschaftsbetrieb gründete und sich damit auf den Weg in die wirtschaftliche Eigenständigkeit gemacht hat. Sie kauft das Saatgut für Gemüsepflanzen wie Okra, Bohnen und Mais und verkauft die Ernte. Mit ihren Gewinn bezahlt sie die Schulgebühren für ihre Kinder, kauft Lebensmittel und unterstützt ihre Eltern. Bei diesem Projekt zielt die Stiftung auf eine zukunftsorientierte Wirkung für das Leben von benachteiligten Frauen und Mädchen.
So können Sie stiften
Möchten Sie Stifterin oder Stifter werden und damit Ihre Solidarität auf Dauer wirken lassen, gibt es folgende Möglichkeiten: Mit einer Zustiftung in das Grundstockvermögen erhöhen Sie die jährlichen Erträge der Stiftung für die Projekte. Auch mit einem Vermächtnis, einer Erbschaft oder der Begünstigung in Form einer Lebensversicherung können Geld- und Sachwerte in das Grundstockvermögen der Stiftung steuerfrei eingebracht werden. Ein solches langfristiges gesellschaftliches Engagement wird vom Staat besonders geschätzt und steuerlich gefördert. Sie können als Einzelperson innerhalb von zehn Jahren bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam zu stiften.
Weiterführende Informationen zu unserer Hoffnungszeichen Stiftung finden Sie hier: