Interview mit Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel

Vererben mit Herz und Verstand

Sie können sich vorstellen, die Arbeit einer Hilfsorganisation in Ihrem letzten Willen zu berücksichtigen? Dr. Hans-Peter Wetzel, Fachanwalt für Erbrecht, berichtet uns über die Themen Vermächtnis, Testament und Erbschaftssteuer.
Image
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht in Überlingen am Bodensee.
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Wetzel ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht in Überlingen am Bodensee.

Viele denken darüber nach, mit ihrem Erbe etwas Gutes zu tun und bedürftigen Menschen etwas weiterzugeben. Wie einfach das geht, erklärt der Fachanwalt für Erbrecht Dr. Hans-Peter Wetzel.

Hoffnungszeichen: Herr Dr. Wetzel, was raten Sie, wenn es darum geht, mit seinem Erbe etwas Gutes zu tun?

Dr. Wetzel: Nach meiner Erfahrung scheuen sich Menschen teilweise, ihr Testament zu errichten. Gerade aber, wenn man mit seinem Erbe etwas Gutes tun will – meist handelt es sich dabei um einen Teil des Barvermögens –, ist es klug, sich frühzeitig und in aller Ruhe damit zu befassen. Der Erblasser kann gewissermaßen eine gemeinnützige Organisation beauftragen, in seinem Namen und mit seinem Nachlass Gutes zu tun. Und so kann er sich bereits zu Lebzeiten darüber freuen, was sein Vermögen eines Tages bewirken wird.

Hoffnungszeichen: Wie kann ein Fachanwalt in so einer Sache helfen?

Dr. Wetzel: In einem Beratungsgespräch können die persönlichen Vorstellungen und Wünsche des Erblassers geklärt werden, wie z. B.: Wer soll Erbe sein? Sind die nächsten Angehörigen abgesichert? Gibt es Pflichtteilsberechtigte? Und was will ich mit meinem Nachlass bewirken, indem ich z. B. eine Stiftung oder Hilfsorganisation bedenke? Dann muss alles noch in die richtige juristische Form gebracht werden, um dem letzten Willen des Erblassers Geltung zu verschaffen.

Hoffnungszeichen: Wie muss jemand ein Testament aufsetzen, der eine gemeinnützige Organisation bedenken möchte?

Dr. Wetzel: Möchte man jemanden bedenken, der nicht gesetzlicher Erbe ist, muss ein Testament aufgesetzt werden. Das Testament kann handschriftlich abgefasst sein. Es muss mit Ort und Datum versehen sowie mit Vor- und Zunamen unterzeichnet werden. Das Testament kann jederzeit unter Einhaltung dieser Formvorschriften der aktuellen Lebenssituation angepasst werden. Erforderlich ist, dass das Testament unzweideutig und mit den entsprechenden Fachbegriffen formuliert wird.

Hoffnungszeihen: Wie steht es mit der Erbschaftssteuer?

Dr. Wetzel: Bei Erbschaften, Vermächtnissen oder Schenkungen fällt gemäß dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz generell eine Steuer an. Durch kluge testamentarische oder erbvertragliche Anordnungen kann jedoch die Erbschaftssteuer reduziert werden. Grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit sind gemeinnützige Stiftungen und Organisationen wie z. B. Hoffnungszeichen. Für den Erblasser hat dies den Vorteil, dass er weiß, dass sein Nachlass in vollem Umfang für Menschen in Not und Armut eingesetzt wird.

Kostenlose Erstberatung

Hoffnungszeichen bietet interessierten Leserinnen und Lesern eine kostenlose Erstberatung bei einem Fachanwalt für Erbrecht. Wenden Sie sich hierzu vertrauensvoll an Rainer Metzing - telefonisch unter 07531 94501-73, per E-Mail an metzing@hoffnungszeichen.de oder über unser Kontaktformular. Mehr zum Thema Erbschaft und wie Sie mit Ihrem letzten Willen über Ihren Tod hinaus viel Gutes bewirken können, erfahren Sie hier.

Diese Seite teilen

Verwandte Neuigkeiten

Liebe Freunde
Hand hält Lupe
Liebe Freunde! (03/25)

Das Gute

Die diesjährige Jahreslosung der Ökumenischen Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen kommt aus dem 1. Thessalonicherbrief (5,21). Sie lautet: „Prüft alles und das Gute behaltet.“ Mir gefällt sie, weil sie einen ermutigt, einen klaren Blick auf die Dinge zu behalten, sich die Freiheit zu nehmen, in Ruhe

Liebe Freunde
Valentinstag
Liebe Freunde! (02/25)

Valentinstag

In einem Artikel des Bayerischen Rundfunks las ich über den Valentinstag im Februar, dass es wohl schwer ist, etwas Verlässliches über den histori­schen Bischof Valentin zu finden, der im 3. Jh. Paare nach christlichem Brauch traute, was vom Kaiser verboten war. Der Verstoß gegen das Verbot kostete

Video
Buyole Tesfaye (Name geändert) und ihre zweijährige Tochter sind dank der Hilfe von Hoffnungszeichen zum ersten Mal seit langer Zeit in Sicherheit.
Über Hoffnungszeichen

Jahresrückblick 2024

2024 war für Hoffnungseichen ein bewegtes Jahr, geprägt von globalen Krisen und Herausforderungen. Dank Ihrer Unterstützung konnten wir nicht nur in akuten Notsituationen helfen, sondern auch nachhaltige Projekte umsetzen, die den Menschen langfristig Perspektiven bieten. Ein herzliches Dankeschön...
Eine Frau benutzt frisches Wasser von Hoffnungszeichen.

Möchten Sie sich für mehr Menschenwürde engagieren?

Unser Newsletter informiert Sie über unsere aktuellen Projekte, Petitionen und vieles mehr.

Jetzt anmelden:

Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.